allgemeine Hinweise

Die Nutzung der Bestände der Eutiner Landesbibliothek ist grundsätzlich kostenlos, Gebühren und Entgelte fallen lediglich für besondere Leistungen an (Kopien, Scans, Fernleihe u.a., siehe die Benutzungs- und Entgeltordnung ).

Sie ist eine Präsenzbibliothek, die historischen Bestände werden nur in den Lesesaal ausgeliehen. Kurzfristige Entleihungen außerhalb des Hauses sind nur in Ausnahmefällen und bei neueren Buchbeständen möglich. Für die Benutzung ist eine Anmeldung erforderlich, für die ein Personalausweis genügt. 

Die Eutiner Landesbibliothek ist an den überregionalen Fernleihverkehr angeschlossen, über den wir Ihnen Bücher anderer Bibliotheken beschaffen können. Mehr zur Fernleihe
 

Öffnungsregeln ab 27.5.2022
Die Corona-Bekämpfungsverordnungen des Landes Schleswig-Holstein sehen seit dem 29.3.2022 (zuletzt: Verordnung vom 29.9.2022, in Kraft ab 1.10.2022) für uns nur noch wenige allgemeine Hygieneregeln zur Eindämmung des Coronavirus vor.
Die vorherigen Regelungen zur Maskenpflicht und zur Begrenzung der Zahl der Anwesenden sind in unserem Haus aufgehoben.

Gleichwohl bitten wir alle Besucherinnen und Besucher, auch weiterhin vorsichtig zu sein und von der Möglichkeit des Tragens einer Mund-/Nasenbedeckung nach eigenem Ermessen Gebrauch zu machen. Dies gilt insbesondere in Situationen, "in denen Gedränge oder vermehrtes Personenaufkommen herrscht" (§ 2 Abs. 2 der aktuellen Verordnung).