Preisverzeichnis – Anlage zur Benutzungs- und
Entgeltordnung der Eutiner Landesbibliothek

Für die Inanspruchnahme besonderer Leistungen der Eutiner Landesbibliothek gemäß §12 der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stiftung Eutiner Landesbibliothek sind folgende Entgelte zu zahlen bzw. folgende Auslagen zu erstatten:


1.

Anforderung von Büchern im Leihverkehr:
 
1.1 Entgelt pro angefordertem Titel 2,00 €
1.2 Das Entgelt gem. Ziffer 1.1 verbleibt der Eutiner Landesbibliothek, auch wenn der angeforderte Titel über den Leihverkehr nicht bezogen werden kann.  
1.3 Ersatz der Auslagen für Porto, Versicherung, besondere Versendungsformen (z.B. Wertsendung, Luftpost, Eilsendung) für den Hin- und Rückversand sowie der Kosten/Gebühren, die die verleihende Bibliothek berechnet, nach tatsächlichem Aufwand.  
     
2. Anfertigung von Fotokopien  
2.1 durch den/die Benutzer(in) in Eigennutzung der Fotokopiergeräte  
2.1.1 Einzelkopie DIN A 4 0,10 €
2.1.2 Wertkarte für 25 Fotokopien DIN A 4 2,50 €
2.1.3 Wertkarte für 50 Fotokopien DIN A 4 4,00 €
2.1.4 Wertkarte für 100 Fotokopien DIN A 4 6,00 €
2.1.5 Wertkarte für 1.000 Fotokopien DIN A 4 50,00 €
2.1.6 Einzelkopie DIN A 3 0,20 €
2.1.7 Fotokopien im Format DIN A 3 unter Nutzung einer Wertkarte belasten diese pro Stück mit dem Preis von zwei Fotokopien im Format DIN A 4  
2.2 durch Mitarbeiter(innen) der Eutiner Landesbibliothek  
2.2.1 je Fotokopie DIN A 4 0,15 €
2.2.2 je Fotokopie DIN A 3 0,25 €
     
3. Anfertigung von Reader-Printer-Kopien  
3.1 im Format DIN A 4  
3.1.1 1 bis 25 Kopien je Kopie 0,50 €
3.1.2 ab 26. Kopie je Kopie 0,25 €
3.1.3 ab 101. Kopie je Kopie 0,20 €
3.2 im Format DIN A 3  
3.2.1 1 bis 25 Kopien je Kopie 1,00 €
3.2.2 ab 26. Kopie je Kopie 0,50 €
3.2.3 ab 101. Kopie je Kopie 0,40 €
     
4. Erteilung schriftlicher Auskünfte  
4.1 Entgelt für die gewerbliche Verwertung der Auskunft
je angefangener Arbeitstunde
25,00 €
4.2 Entgelt für die private wissenschaftliche Nutzung der Auskunft  
4.2.1 bei einem Aufwand von bis zu einer Arbeitsstunde 0,00 €
4.2.2 für jede weitere angefangene Arbeitsstunde 25,00 €
4.3 Neben den Entgelten gemäß Ziffer 4.1 und 4.2 werden die Entgelte für Datenbankrecherchen (s. Ziffer 5) und für die Anfertigung von Kopien (s. Ziffer 2.2 und Ziffer 3) erhoben.  
     
5. Anfertigung von Digitalkopien  
5.1 Entgelt pro Scan 0,50 €
5.2 Entgelt für das Brennen eines CD-Rohlings einschl. der Bereitstellung des CD-Rohlings 2,50 €
5.3 Ausdruck von Daten im Format DIN A 4 pro Seite 0,10 €
5.4 Für Leistungen nach den Ziffer 5.1 bis 5.3 ist je Auftrag ein Mindestentgelt zu zahlen in Höhe von 5,00 €
5.5 Zusätzlich zu den Entgelten gem. Ziffer 5.1 bis 5.4 ist das Porto als Auslage in Höhe der entstandenen Kosten zu erstatten.  
     
6. Leistungen aus dem Bildarchiv  
6.1 für private wissenschaftliche Zwecke  
6.1.1 Bearbeitungsentgelt je Auftrag 5,00 €
6.1.2 Entgelt pro Bild für die Verwertung und Veröffentlichung 5,00 €
6.2 für gewerbliche Zwecke  
6.2.1 Bearbeitungsentgelt je Auftrag 25,00 €
6.2.2 Entgelt pro Bild für die Verwertung und Veröffentlichung in Zeitschriften 50,00 €
6.2.3 Entgelt pro Bild für die Verwertung und Veröffentlichung in Monographien bei einer Auflage  
6.2.3.1 bis 1.000 Stück 30,00 €
6.2.3.2 bis 2.000 Stück 50,00 €
6.2.3.3 bis 5.000 Stück 100,00 €
6.2.3.4 über 5.000 Stück 150,00 €