Trägerin der Eutiner Landesbibliothek ist die »Stiftung Eutiner Landesbibliothek«. Sie wurde auf der Grundlage des § 17 des Schleswig-Holsteinischen Stiftungsgesetzes im Jahr 2007 vom Kreis Ostholstein gegründet. Als gemeinnützige kommunale Stiftung bürgerlichen Rechts unterliegt sie der Stiftungsaufsicht des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein. Informationen zu den Stiftungsorganen und zur Satzung finden Sie hier.
Die Stiftung Eutiner Landesbibliothek wird vor allem durch jährliche Zuwendungen der Sparkassen-Stiftung Eutiner Landesbibliothek, des Kreises Ostholstein sowie des Landes Schleswig-Holstein finanziert. Zur dauerhaften Sicherung der Bibliothek ist die Stiftung gleichwohl auch auf private Zuwendungen angewiesen. Spenden und Zustiftungen sind daher sehr willkommen, sie sind steuerlich abzugsfähig. Nähere Auskünfte erteilt die Stiftungsverwaltung.
 

Im Jahr 2006 gründete die Sparkasse Holstein die »Sparkassen-Stiftung Eutiner Landesbibliothek«. Sie ist - im Unterschied zur »Stiftung Eutiner Landesbibliothek« - an der Trägerschaft der Bibliothek nicht direkt beteiligt, sondern eine Förderstiftung, die die Eutiner Landesbibliothek seither in erheblichem Umfang finanziell fördert. Durch dieses Engagement der Sparkasse Holstein konnte der Fortbestand der Bibliothek trotz sinkender öffentlicher Zuschüsse gesichert werden. Mehr zur Organisation und Förderpraxis finden Sie auf der Homepage der Sparkassen-Stiftung Eutiner Landesbibliothek.