Preisverzeichnis – Anlage zur Benutzungs- und
Entgeltordnung der Eutiner Landesbibliothek

Für die Inanspruchnahme besonderer Leistungen der Eutiner Landesbibliothek gemäß §12 der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stiftung Eutiner Landesbibliothek sind folgende Entgelte zu zahlen bzw. folgende Auslagen zu erstatten:


1.

Anforderung von Büchern im Leihverkehr:
 
1.1Entgelt pro angefordertem Titel2,00 €
1.2Das Entgelt gem. Ziffer 1.1 verbleibt der Eutiner Landesbibliothek, auch wenn der angeforderte Titel über den Leihverkehr nicht bezogen werden kann. 
1.3Ersatz der Auslagen für Porto, Versicherung, besondere Versendungsformen (z.B. Wertsendung, Luftpost, Eilsendung) für den Hin- und Rückversand sowie der Kosten/Gebühren, die die verleihende Bibliothek berechnet, nach tatsächlichem Aufwand. 
   
2.Anfertigung von Fotokopien 
2.1durch den/die Benutzer(in) in Eigennutzung der Fotokopiergeräte 
2.1.1Einzelkopie DIN A 40,10 €
2.1.2Wertkarte für 25 Fotokopien DIN A 42,50 €
2.1.3Wertkarte für 50 Fotokopien DIN A 44,00 €
2.1.4Wertkarte für 100 Fotokopien DIN A 46,00 €
2.1.5Wertkarte für 1.000 Fotokopien DIN A 450,00 €
2.1.6Einzelkopie DIN A 30,20 €
2.1.7Fotokopien im Format DIN A 3 unter Nutzung einer Wertkarte belasten diese pro Stück mit dem Preis von zwei Fotokopien im Format DIN A 4 
2.2durch Mitarbeiter(innen) der Eutiner Landesbibliothek 
2.2.1je Fotokopie DIN A 40,15 €
2.2.2je Fotokopie DIN A 30,25 €
   
3.Anfertigung von Reader-Printer-Kopien 
3.1im Format DIN A 4 
3.1.11 bis 25 Kopien je Kopie0,50 €
3.1.2ab 26. Kopie je Kopie0,25 €
3.1.3ab 101. Kopie je Kopie0,20 €
3.2im Format DIN A 3 
3.2.11 bis 25 Kopien je Kopie1,00 €
3.2.2ab 26. Kopie je Kopie0,50 €
3.2.3ab 101. Kopie je Kopie0,40 €
   
4.Erteilung schriftlicher Auskünfte 
4.1Entgelt für die gewerbliche Verwertung der Auskunft
je angefangener Arbeitstunde
25,00 €
4.2Entgelt für die private wissenschaftliche Nutzung der Auskunft 
4.2.1bei einem Aufwand von bis zu einer Arbeitsstunde0,00 €
4.2.2für jede weitere angefangene Arbeitsstunde25,00 €
4.3Neben den Entgelten gemäß Ziffer 4.1 und 4.2 werden die Entgelte für Datenbankrecherchen (s. Ziffer 5) und für die Anfertigung von Kopien (s. Ziffer 2.2 und Ziffer 3) erhoben. 
   
5.Anfertigung von Digitalkopien 
5.1Entgelt pro Scan0,50 €
5.2Entgelt für das Brennen eines CD-Rohlings einschl. der Bereitstellung des CD-Rohlings2,50 €
5.3Ausdruck von Daten im Format DIN A 4 pro Seite0,10 €
5.4Für Leistungen nach den Ziffer 5.1 bis 5.3 ist je Auftrag ein Mindestentgelt zu zahlen in Höhe von5,00 €
5.5Zusätzlich zu den Entgelten gem. Ziffer 5.1 bis 5.4 ist das Porto als Auslage in Höhe der entstandenen Kosten zu erstatten. 
   
6.Leistungen aus dem Bildarchiv 
6.1für private wissenschaftliche Zwecke 
6.1.1Bearbeitungsentgelt je Auftrag5,00 €
6.1.2Entgelt pro Bild für die Verwertung und Veröffentlichung5,00 €
6.2für gewerbliche Zwecke 
6.2.1Bearbeitungsentgelt je Auftrag25,00 €
6.2.2Entgelt pro Bild für die Verwertung und Veröffentlichung in Zeitschriften50,00 €
6.2.3Entgelt pro Bild für die Verwertung und Veröffentlichung in Monographien bei einer Auflage 
6.2.3.1bis 1.000 Stück30,00 €
6.2.3.2bis 2.000 Stück50,00 €
6.2.3.3bis 5.000 Stück100,00 €
6.2.3.4über 5.000 Stück150,00 €