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Signatur: IV i 136 (3)
Kurtz gefassete schließliche Abfertigung Einer sogenannten nochmahligen und endlichen Behauptung Des Schleßwig-Holstein-Gottorfischen freyen und unbeschrenckten Exercitii Juris Armorum, armandiæ. foederum & fortalitiorum &c. Darinnen Die für gedachtes freyes Exercitium beygebrachte nichtige Rationes abgeführet und wiederleget, hingegen Die in den Königl. Scriptis enthaltene unbewegliche Gründe, und von dem Hollsteinischen Land-Patrioten angeführte rechtmäßige Ursachen weiter bestärcket werden. Allen Gerechtigkeit- und Friede-Liebenden zur Nachricht. - s.l. 1700. [1] Bl., 13, [1] S.